System Schröders-Türen in explosionsgefährdeten Bereichen
Alle Drehflügeltüren System Schröders dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nach
- DIN EN 1127-1
- EX-Zone 1, EX-Zone 21 (Kategorie 2) und
- Ex-Zone 2, EX-Zone 22 (Kategorie 3)
eingebaut werden.
Gemäß den ATEX-Leitlinien der Europäischen Kommission zur Richtlinie 2014/34/EU (Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) fallen selbsttätig schließende Türen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX), da sie keine eigene Zündquelle haben.
Ausstattungen bei Türen System Schröders in explosionsgefährdeten Bereichen
Die folgenden Ausstattungen sind bei Türen System Schröders in explosionsgefährdeten Bereichen vorgeschrieben:
- Drückergarnitur aus Edelstahl
- Türschließer gemäß EN 1154 (auch bei Türen ohne Brand- oder Rauchschutzanforderung)
- Metallische Schlösser mit Stahlfalle und -riegel
- Schließbleche aus Stahl / Edelstahl
- Warnschild Nur feucht reinigen
- Potentialausgleich vom Türblatt zur Zarge (Erdungsband)
- Potentialausgleich von der Zarge zum Baukörper
Folgende Ausstattungen dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nicht verwendet werden:
- Elektrische Bauteile ohne ATEX-Zulassung / -Konformität (z.B. Feststellanlagen, E-Öffner, elektrische Schlösser, Alarmdrahteinlagen, Fluchttüröffner)
- Bodenschleifdichtungen
- Drückergarnituren aus Kunststoff
- Rammschutz aus Kunststoff
- Federband
Bestätigungsschreiben Explosionsschutz ATEX für Drehflügeltüren System Schröders (pdf).