System Schröders
Inkrafttreten der Brandschutznorm EN 16034 mit Einschränkungen für 1. November 2016 geplant
Erkelenz, August 2016 - Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore - mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wird laut Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.06.2016 erneut verschoben. Demnach wird die Koexistenzphase erst zum 1. November 2016 wirksam. Zudem ist von der Kommission geplant, dass die EN 16034 nur in Verbindung mit weiteren Produktnormen angewandt werden darf. Dies würde bedeuten, dass sie im ersten Schritt nur für Außentüren gemäß EN 14351-1 und Tore gemäß EN 13241 anwendbar ist, da die Normen EN 16361 (Automatische Türen) und EN 14351-2 (Innentüren) noch nicht im Amtsblatt gelistet sind. Hersteller können daher vorerst nur ihre Außentüren und Tore als CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit vertreiben. Während der dreijährigen Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung noch nebeneinander in Verkehr gebracht werden. Ab 1. November 2019 ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.
Die nationalen Zertifizierungsverfahren von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sollen zukünftig von der europäischen Produktnorm abgelöst werden. Dabei soll die Europäische Produktnorm jedoch nicht als isoliert anwendbare Norm zugelassen werden, sondern nur in Kombination mit den jeweiligen Produktnormen EN 14354-1 (Außentüren), EN 14354-2 (Innentüren), EN 13241 (Tore) und EN 16361 (Automatische Türen). Dadurch entstehen temporär jedoch einige Einschränkungen bezüglich der Normanwendung, da die Produktnormen EN 14351-2 und EN 16361 noch nicht im Amtsblatt gelistet und somit nicht für die Kombination mit der EN 16034 verfügbar sind. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. November 2016 Hersteller von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen vorerst nur einen Teil ihrer Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Produkte europaweit handeln können. Sobald die fehlenden Normen gelistet sind, wird die Anwendung der EN 16034 entsprechend erweitert.
Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet das, dass Ausschreibungen und Angebote in den bereits gültigen Bereichen nach der EN 16034 und nach Ergänzung der fehlenden Produktnormen in allen Produktbereichen erfolgen können. Nach der dreijährigen Koexistenzphase von CE- und nationaler Kennzeichnung ab dem 1. November 2019 müssen diese dann zwingend erfolgen. Dabei ist wichtig, dass beide Verfahren baurechtlich gleichwertig zu bewerten sind und die gleiche Zukunftssicherheit hinsichtlich des Bestandschutzes eines Gebäudes gewährleisten. Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH und Mitglied diverser nationaler und europäischer Normungsausschüsse für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse hat eine Erklärung zur Terminverschiebung und Anwendungseinschränkung: „Die von der Europäischen Kommission als notwendig erachteten Änderungen und Anpassungen anderer Produktnormen für Innen- und Außentüren, Tore und Automatiktüren, die teilweise bereits für die erste Terminverschiebung verantwortlich waren, haben mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant. Sobald außerdem die noch fehlenden zu kombinierenden Produktnormen im Amtsblatt gelisteten werden, wird der Anwendungsbereich der EN 16034 dementsprechend erweitert und Fertigungsunternehmen können im vollen Umfang produzieren.“
Hoher Prüf- und Zertifizierungsaufwand für deutsche Fertigungsbetriebe
„Obwohl es die dreijährige Koexistenzphase gibt, müssen deutsche Fertigungsbetriebe sehr kurzfristig ihre Produkte und Produktfamilien für eine CE-Kennzeichnung fit machen“, erklärt Reinhard Schröders. „Es ist zu erwarten, dass Industrieunternehmen, die Großserien fertigen, eher die Vorteile sehen, die sich durch ihre neuen vereinfachten Export-Chancen auf dem europäischen Markt eröffnen. Auf die kleineren Betriebe kommt jedoch vor dem Hintergrund, dass auch andere Leistungseigenschaften, wie Einbruch-, Schallschutz oder Luftdichtigkeit, europäischen Normen unterliegen, ein sehr hoher Prüf- und Zertifizierungsaufwand zu. Die Hürde der Anforderungen ist durch die EN 16034 ganz klar gewachsen“, so der Brandschutzexperte.
Lizenzpartner profitieren von Fach- und Prüfkompetenz
System Schröders entwickelt seit 40 Jahren Feuerschutzabschlüsse. Die Fertigung der Türen erfolgt über Lizenzpartner in Deutschland, im europäischen Ausland und in Asien. Als Lizenzgeber übernimmt das Unternehmen den mit Neuprüfungen verbundenen Aufwand vollständig und führt die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit der zuständigen notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle). „Der Lizenznehmer schließt mit der NPZ-Stelle einen Zertifizierungsvertrag, der die Auditierung seiner Fertigung einschließt und hat ansonsten keinen weiteren Aufwand für Prüfungen und Zertifizierungen gemäß der Produktnorm“, so Schröders.
Neues Produktprogramm bald verfügbar
System Schröders ist auf die europäische Produktnorm vorbereitet. Das Entwicklungsunternehmen prüft bereits seit vielen Jahren nach den europäischen Normen und plant, noch im Laufe der dreijährigen Koexistenzphase sukzessive mit einem neuen, umfassenden Produktprogramm von Stahl-Feuer- und Rauchschutzabschlüssen mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu kommen. Lizenznehmern stehen somit Produkte zur Verfügung, die alle erforderlichen Kriterien der EN 16034 erfüllen und die Zukunftsfähigkeit im sich derzeit stark verändernden europäischen Markt für Feuer- und Rauchschutztüren sichern.
Über System Schröders:
System Schröders ist ein führendes Unternehmen in der Entwicklung moderner Stahltüren. Seit über 40 Jahren steht der Name Schröders für hochwertige Sicherheitstüren für Feuerschutz, Rauchschutz, Einbruchschutz, Schallschutz und Türen für Außenanwendungen. Diese finden sich in zahlreichen bedeutenden Projekten.
Gefertigt werden System Schröders Türen ausschließlich von den aktuell circa 40 lizenzierten Fachbetrieben in Deutschland, Europa und Asien.